Antrag auf Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen der mbb Bredentin 3 GmbH & Co. KG in der Gemarkung Kritzkow

Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Nr.AA-Nr.: 12/2023  | 27.03.2023  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Die mbb Bredentin 3 GmbH & Co. KG (Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen) plant die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) und hat hierzu eine Neugenehmigung beantragt. Die Standorte der geplanten WEA befinden sich auf dem Gemeindegebiet der Stadt Laage (Gemarkung Kritzkow, Flur 2, Flurstück 306). Geplant sind 2 WEA des Typs VESTAS V162 mit einer Nennleistung von 5,6 MW, einer Nabenhöhe von 119,0 m (bzw. 117,0 m für WEA 2 bei 2 m Fundamentabsenkung) und einer Gesamthöhe von 200,0 m (bzw. 198,0 m für WEA 2 bei 2 m Fundamentabsenkung) im Windvorranggebiet Kuhs (72). Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 571-1.6.2VG-254 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (zuständige Genehmigungsbehörde) geführt. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für das Jahr 2025 geplant.

Für das Vorhaben ist eine Genehmigung nach dem BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG erforderlich und ein Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG durchzuführen. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde freiwillig beantragt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung richtet sich nach § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG und §§ 8ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Antrag und Antragsunterlagen (einschließlich des UVP-Berichts mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Beurteilung der möglichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes von Baudenkmalen (Denkmalschutzbetrachtung), Schallimmissionsprognose, Schattenwurfprognose, Signaturtechnisches Gutachten, Gutachterliche Stellungnahme zum Standort, Generisches Brandschutzkonzept) sowie die bereits vorliegenden entscheidungserheblichen behördlichen Stellungnahmen zum Vorhaben (Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr; Bergamt Stralsund; Straßenbauamt Stralsund; Forstamt Güstrow; Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern; Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern; Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern; untere Bauaufsichtsbehörde Landkreis Rostock; untere Bodenschutzbehörde Landkreis Rostock; untere Wasserbehörde Landkreis Rostock; untere Naturschutzbehörde Landkreis Rostock; Wasser und Bodenverband „Nebel“, Stadt Laage; Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock, StALU MM Abt. 3) können nach Terminabsprache in der Zeit vom 03.04.2023 bis einschließlich 02.05.2023 wie folgt eingesehen werden.

  1. Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Zimmer 4.24

An der Jägerbäk 3

18069 Rostock,

Tel.-Nr.: 0385-588-67516

Mo:      8:00 – 16:00 Uhr

Di:       8:00 – 17:00 Uhr

Mi:       8:00 – 16:00 Uhr

Do:      8:00 – 17:00 Uhr

Fr:       8:00 – 13:00 Uhr

 

  1. Amt Güstrow-Land

(für die Gemeinden Kuhs, Sarmstorf und Mistorf)

Haselstraße 4

18273 Güstrow

Zimmer 205

Tel.-Nr.: 03843-69 33 38

Mo:    9:00 – 12:00 Uhr

Di:      9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Do:     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Fr:      9:00 – 12:00 Uhr

  

  1. Stadt Laage
  • Bürgerbüro -

Hauptstraße 20

18299 Laage

Tel.-Nr.: 038459-355-0

Mo:     9:00 – 12:00 Uhr

Di:       9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Do:      9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr

Fr:       9:00 – 13:00 Uhr

 

Die vorbezeichneten Unterlagen werden zudem ab dem 03.04.2023 im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.

Einwendungen gegen das Vorhaben können ab dem ersten Tag der Auslegung bis einschließlich 02.06.2023 schriftlich oder per E-Mail (StALUMM-Einwendungen-A5@stalumm.mv-regierung.de) bei den o.g. Behörden erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Die Entscheidung wird öffentlich bekannt gegeben.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.