Errichtung und Betrieb von 5 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V150 in der Gemarkung Penkun

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB 42/24  | 30.12.2024  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:

Mit Bescheid ÄG 019/24 vom 22.11.2024, Geschäftszeichen: 51 571/1663-2/2024, wurde der ENERTRAG SE, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal, eine Genehmigung gemäß § 16b Abs. 7 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

1. Entscheidungsumfang

1.1. Der ENERTRAG SE, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal, wird die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb der in der Tabelle 1 genannten Windenenergieanlagen (nachfolgend WEA) im Windeignungsgebiet „Penkun“ in der Gemarkung Penkun, Flur 5, Flurstücke 374, 376, 384, 252 und 233 erteilt.

1.2 Die Änderungsgenehmigung ergeht unter Nebenbestimmungen.

1.3 Regelungen aus der Genehmigung G 007/24 vom 30.07.2024 werden ausschließlich in dem Umfang geändert, wie sie in dieser Entscheidung festgelegt sind. Im Übrigen hat die Genehmigung G 007/24 Bestand.

1.4 Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Vorpommern-Greifswald (bzw. dessen Rechtsnachfolgers) als Sicherheitsleistung in Höhe von 2.366.000,00 Euro festgesetzt.

 

2. Entscheidungsinhalt

Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender fünf Anlagen:

Neubau:

Tabelle 1: Neu zu errichtende Anlagen gem. Antragsunterlagen

WEA-Nr.

WEA-Typ

Nennleistung

Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33

Nabenhöhe

Rotordurchmesser

Gesamthöhe

Gemarkung

Flur

Flurstück des WEA-Fundamentes

„A2“

Vestas

V150-6.0 MW

E 33450275

N 5904655

169,0 m

150,0 m

244,0 m

Penkun

5

374

„A4“

Vestas

V150-6.0 MW

E 33450312

N 5904252

169,0 m

150,0 m

244,0 m

Penkun

5

376

„A6“

Vestas

V150-6.0 MW

E 33450433

N 5903869

169,0 m

150,0 m

244,0 m

Penkun

5

384

„Z1“

Vestas

V150-6.0 MW

E 33448868

N 5903673

169,0 m

150,0 m

244,0 m

Penkun

5

252

„Z2“

Vestas

V150-6.0 MW

E 33448808

N 5903272

169,0 m

150,0 m

244,0 m

Penkun

5

233

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweise aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.

 

3. Eingeschlossene Entscheidungen

Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG alle für das Vorhaben erforderlichen anlagenbezogenen Zulassungen ein.

 

4. Entscheidungsunterlagen

Der Genehmigungsinhalt wird durch folgende Antragsunterlagen näher bestimmt, die als Anlagen Bestandteil des Bescheides sind, soweit der Tenor des Bescheides bzw. die zugehörigen Nebenbestimmungen nichts Abweichendes regeln.

Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen folgende Unterlagen vor:

-Inhaltsverzeichnis

Blätter 001 - 004

- Antrag

Blätter 005 - 020

- Lagepläne

Blätter 021 - 030

- Anlage und Betrieb

Blätter 031 - 060

- Emission und Immissionen

Blätter 061 - 188

- Arbeitsschutz

Blätter 189 - 233

- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Blätter 234 - 246

- Bauvorlagen

Blätter 247 - 257

- sonstige Unterlagen

Blätter 258 - 277

 Die Genehmigung wurde unter Nebenbestimmungen erteilt.

 

5. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.

Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann durch den Antragsteller bei Entscheidungen nach § 4 BImSchG Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.

Gegen die Kostenentscheidung allein können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.

 

6. Auslegung des Bescheids ÄG 019/24

Der Genehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 31.12.2024 (erster Tag) bis einschließlich 13.01.2025 (letzter Tag) auf der Internetseite des Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter folgender Adresse einsehbar:

            https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/

Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit der Genehmigungsbehörde auf (Tel.: 0385 588 69 511) oder schicken eine E-Mail an poststelle@stalums.mv-regierung.de.