Antrag auf Änderungsgenehmigung bzgl. der Biogasanlage der JE Biogas BGA Prüzen GmbH am Standort Prüzen

Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BIm-SchG)

Nr.AA-Nr.: 19/2023  | 15.05.2023  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Die JE Biogas BGA Prüzen GmbH plant die Änderung der Biogasanlage am Standort Prüzen (Gemarkung Prüzen, Flur 2, Flurstücke 180, 205, 207 und 208) und hat hierzu eine Änderungsgenehmigung beantragt. Geplant ist der Tausch der vorhandenen Kegelsegmentdächer gegen Tragluftdächer mit Stützluftgebläse bei dem vorhandenen Fermenter und Gärrestelager. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen StALUMM - 571-8.6.3.2V-034 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (zuständige Genehmigungsbehörde) geführt. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist für das Jahr 2023 geplant.

Für das Vorhaben ist eine Genehmigung nach dem BImSchG in Verbindung mit Nr. 8.6.3.2V des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG erforderlich und ein Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung richtet sich nach § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG und §§ 8ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Antrag und Antragsunterlagen sowie die bereits vorliegenden entscheidungserheblichen behördlichen Stellungnahmen zum Vorhaben können in der Zeit vom 22.05.2023 bis einschließlich 21.06.2023 wie folgt eingesehen werden.

  1. Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Zimmer 4.20

An der Jägerbäk 3

18069 Rostock,

Tel.-Nr.: 0385-58867512

Mo:      8:00 – 16:00 Uhr

Di:       8:00 – 17:00 Uhr

Mi:       8:00 – 16:00 Uhr

Do:      8:00 – 17:00 Uhr

Fr:       8:00 – 13:00 Uhr

 

  1. Amt Güstrow Land

Haselstraße 4

18273 Güstrow

Zimmer 205

 

Mo:      9:00 – 12:00 Uhr

Di:       9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Do:      9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Fr:       9:00 – 12:00 Uhr

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können von Personen, deren Belange berührt sind, sowie von Vereinigungen, welche die Anforderungen des § 3 Abs. 1 oder des § 2 Abs. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erfüllen, ab dem ersten Tag der Auslegung bis einschließlich 05.07.2023 schriftlich oder per E-Mail (StALUMM-Einwendungen-A5@stalumm.mv-regierung.de)  bei den o.g. Behörden erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.