Wesentliche Änderung einer Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse am Standort 19258 Boizenburg/Elbe, Bekanntmachung des Vorhabens

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 8.Mai 2023

Nr.B 35/23  | 08.05.2023  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Boizenburg Fliesen GmbH plant die wesentliche Änderung der am Standort 19258 Boizenburg/Elbe, Bahnhofstraße 13, Gemarkung Boizenburg, Flur 36, Flurstücke 94, 87, 86/11, 104, 105, 106, 107, 112 und 113 betriebenen Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse. Die Änderungen bestehen im Wesentlichen aus der Modernisierung von Komponenten und dem Austausch der Rauchgasreinigungsanlage verbunden mit einer Erhöhung der Produktionskapazität von 190 auf 315 Tonnen keramischer Erzeugnisse pro Tag.

 

Die wesentliche Änderung der Anlage soll voraussichtlich im Dezember 2023 in Betrieb genommen werden.

 

Für die wesentliche Änderung ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

 

Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

 

Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Emissions- und Immissionsprognosegutachten, einschließlich Schornsteinhöhenberechnung, Schallgutachten) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:

  • Biosphärenreservat Schaalsee-Elbe – untere Naturschutzbehörde
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V

 

Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 16. Mai 2023 bis einschließlich 15. Juni 2023 zu den angegebenen Zeiten im

 

  1. Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:  7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                            7:30 - 12:00 Uhr

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

  1. Bürgerhaus der Stadt Boizenburg/Elbe (Kirchplatz 6, 19258 Boizenburg/Elbe) mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 038847/ 626-32 zu den Öffnungszeiten:

 

Montag:                                       8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag:          8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch und Freitag:                 8:00 - 12:00 Uhr.

 

 

 

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM

 

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 16. Mai 2023 bis einschließlich 17. Juli 2023 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:

 

StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de

 

unter dem Betreff: „Fliesenwerk Boizenburg“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

 

Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

 

Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,

 

am 12. September 2023 ab 9:00 Uhr

 

im Medienraum „Einfluss“ Biosphärenreservat Schaalsee-Elbe,

Am Elbberg 8-9, 19258 Boizenburg/ Elbe

 

und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.

 

Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Sofern Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes erfolgen, werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.