Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen des Typs Enercon E138 EP3 E2

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.B 441  | 14.11.2022  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 14.11.2022

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als der zuständigen Genehmigungsbehörde stellte mit Antrag vom 21.11.2016, geändert mit Datum vom 21.01.2021, zuletzt in der mit Datum vom 15.02.2022 ergänzten Fassung, die Recknitz-Trebeltal Energie Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in 18465 Hugoldsdorf OT Rönkendorf, Krakower Str. 2 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen des Typs Enercon E138 EP3 E2 mit einer Nennleistung von 4.200 KW, einer Nabenhöhe von 160 m und einer Gesamtbauhöhe von 229,3 m gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17.  Mai  2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), in der zurzeit gültigen Fassung.

Das Vorhaben wurde am 15.08.2022 im Amtlichen Anzeiger Nr. 33 AmtsBl. M-V/AAz. 2022 S. 386 und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht. Nach Ablauf der Einwendungsfrist am 21.10.2022 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG i. V. m. § 12 Absatz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, bekannt:

Der mit den o. g. öffentlichen Bekanntmachung vom 15.08.2022 anberaumte Erörterungstermin für den 07. Dezember 2022 wird gemäß § 17 der 9. BImSchV verlegt.

Der Termin für die Durchführung einer Online-Konsultation gem. § 5 PlanSiG wird schnellstmöglich bekannt gegeben. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.