Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Vestas V112 3,3/3,45 MW im Windpark Miltzow

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.B 439  | 01.11.2022  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Eingang vom 31.07.2014 und mit Eingang der zuletzt geänderten Fassung am 05.11.2021 die Fa. Wilmshagen Wind GmbH & Co. KG mit Sitz in 18516 Süderholz OT Griebenow, Schlossweg 3, einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Vestas V112 (3,3/3,45 MW Nennleistung) mit einer Gesamtbauhöhe von 196 m in der Gemeinde Sundhagen, Gemarkung Reinkenhagen, Flur 1, Flurstück 176/18 gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG, neugefasst durch Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.

Das Vorhaben wurde am 04.07.2022 im Amtlichen Anzeiger Nr. 27 (AmtsBl. M-V/AAz. 2022 S. 329) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist am 12.09.2022 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG i. V. m. § 12 Absatz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, bekannt:

Der mit der o. g. öffentlichen Bekanntmachung vom 04.07.2022 anberaumte Erörterungstermin

für den 09.11.2022

wird verlegt.

Der Termin für die Durchführung einer Online-Konsultation gem. § 5 PlanSiG wird schnellstmöglich bekannt gegeben. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.