UVP-Verfahren im Testfeld Willerswalde, Antrag für 4 Windenergieanlagen der Energie Engineering Nord GmbH

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV

Nr.B 402  | 03.01.2022  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:

Mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.069/16-51 vom 25.11.2021 wurde der Energie Engineering Nord GmbH, Herrenhufenstraße 1, 17489 Greifswald die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) und eines Windmessmastes (WMM) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat: 

1.  Entscheidungsinhalt

1.1 Der Energie Engineering Nord GmbH, Herrenhufenstraße 1, 17489 Greifswald wird unbeschadet der Rechte Dritter auf ihren Antrag vom 26.05.2016, Posteingang 27.05.2016, in der geänderten Fassung vom 04.09.2017, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) und eines Windmessmastes (WMM) gemäß § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt.

1.2 Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß Folgendes:
Die Errichtung und den Betrieb von 4 WEA des Typs eno 126 4,0 MW und eines WMM am Standort der Gemeinde Süderholz OT Willerswalde entsprechend der nachstehenden Angaben. 

Bauliche Angaben:

WEA-Bezeichnung:    WEA 1, 2, 3, 4
Typ:                            eno 126 mit Serrations
Nabenhöhe:                137,00 m
Rotordurchmesser:    126,00 m
Gesamthöhe:              200,00 m
Nennleistung:             4,0 MW 

Windmessmast:          WMM
Gesamthöhe:              137,00 m 

Tab. 1:            Standortdaten der WEA und des WMM

WEA-Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

Rechtswert a)

Hochwert a)

WEA 1

Willerswalde

1

52/14

33.379.575

6.000.165

WEA 2

Willerswalde

1

59/3

33.379.855

5.999.949

WEA 3

Willerswalde

1

59/3

33.379.827

5.999.602

WEA 4

Willerswalde

1

59/3

33.379.771

5.999.283

WMM

Willerswalde

1

59/6

33.379.518

5.999.667

 a) Lagebezugssystem ETRS89, UTM

Eingeschlossen in die Genehmigung sind die zur Errichtung und zum Betrieb der zu den genehmigten WEA notwendigen Erschließungswege, Stellplätze und der windparkinternen Verkabelung. 

1.3 Die Genehmigung erfolgt für den Dauerbetrieb der WEA 1, WEA 2, WEA 3 und WEA 4, täglich von 0.00 – 24.00 Uhr mit Einschränkungen entsprechend den modifizierten Nebenbestimmungen nach Ziffern I.3.3.4, I.3.3.7, I.3.9.5 und I.3.9.11 des Genehmigungsbescheides (Schall, Schattenwurf, Artenschutz).

 1.4 Die Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein oder ersetzt diese (§ 13 BImSchG):

  • Baugenehmigung gemäß § 72 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
  • Zustimmung der Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
  • Naturschutzgenehmigung gemäß § 40 i. V. m. § 42 Abs. 3 Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V)
  • Zustimmung der Landesstraßenbaubehörde gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
  • Einvernehmen gemäß § 7 Abs. 6 Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V)

1.5 Die „Zusammenfassende Darstellung (§ 24 UVPG) und begründete Bewertung der Umweltauswirkungen (§ 25 UVPG) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlagen im Testfeld Willerswalde“ in der Fassung vom 25.10.2021 zur Prüfung der Umweltverträglichkeit für das Vorhaben ist Bestandteil dieser Genehmigung (Anlage 1).

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen sowie nach Maßgabe der Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides und maßgebend für dessen Ausführung, soweit nicht durch die Nebenbestimmungen eine andere Regelung getroffen wird.

Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund erhoben werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Im Hinblick auf die derzeitige epidemische Lage (COVID-19) wird eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides und seine Begründung in der Zeit vom 04.01.2022 bis einschließlich 17.01.2022 auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter folgendem Link
http://www.stalu-mv.de/vp/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/ öffentlich bekannt gemacht.

Nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 03831 696-0 (von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 und 15.30 Uhr und Freitag zwischen 08.00 und 12.00 Uhr) kann die Einsicht der Unterlagen in Papierform im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Ossenreyerstraße 56, 18439 Stralsund während der Dienstzeiten

Mo., Mi., Do. von 07.00 – 15.30 Uhr
Die . von 07.00 – 17.00 Uhr
Fr.    von 07.00 – 14.00 Uhr

wahrgenommen werden.

Darüber hinaus wird eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit Begründung ab dem 04.01.2022 im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter http://www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.

Gemäß § 10 Absatz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund oder elektronisch unter der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de bei vollständiger Namens- und Adressangabe angefordert werden.