Errichtung und Betrieb von acht Windkraftanlagen am Standort Gorlosen/Strassen (WKA Gorlosen I) – Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 20.07.2020
Die THEE Projektentwicklungs GmbH & Co. KG (Sitz: Großer Burstah 42, 20457 Hamburg) erhielt mit Datum vom 20.03.2020 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 10/20).
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
1.
Auf der Grundlage der §§ 4, 6 und 10 BImSchG i.V.m. Ziffer 1.6.2V des Anhangs zur 4. BImSchV wird auf Antrag der
THEE Projektentwicklungs GmbH & Co. KG Großer Burstah 42 20457 Hamburg |
vom 12. Dezember 2017, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 8 WKA erteilt.
Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb von 8 WKA des Typs Siemens SWT-DD-142 mit 165 m Nabenhöhe, 142 m Rotordurchmesser, einer Gesamthöhe von 236 m sowie einer Nennleistung von 4,1 MW an den nachfolgend genannten Standorten:
19294 Strassen, Gemarkung Strassen |
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mit den Standortkoordinaten [1] |
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Bezeichnung |
Flur |
Flurstück |
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Rechtswert |
Hochwert |
WKA 1 |
1 |
9 |
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33260218 |
5899927 |
WKA 2 |
1 |
12 |
|
33260772 |
5899762 |
WKA 3 |
1 |
14 |
|
33261040 |
5899458 |
WKA 4 |
1 |
16 |
|
33260589 |
5899315 |
WKA 5 |
1 |
19 |
|
33259952 |
5899385 |
WKA 6 |
1 |
23 |
|
33259609 |
5899626 |
WKA 7 |
1 |
27 |
|
33259771 |
5899935 |
WKA 8 |
1 |
34 |
|
33260352 |
5899601 |
2.
Die Genehmigung für die jeweilige WKA in Ziffer 1 erlischt, wenn nicht bis zum 1. April 2023 mit dem bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage begonnen worden ist.
3.
Die sofortige Vollziehung der Genehmigung in Ziffer 1 wird angeordnet.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG vom Tag nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 21. Juli 2020 bis einschließlich 03. August 2020
im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg,
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft (1. OG),
Bleicherufer 13,
19053 Schwerin
zu den folgenden Zeiten:
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Die Terminabsprache soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 14:00 Uhr erfolgen.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder https://www.uvp-verbund.de/portal/ unter dem Suchbegriff „WKA Gorlosen I“.
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben als zugestellt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter oben genannter Adresse oder elektronisch unter StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de angefordert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.
[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33