2 Windkraftanlagen am Standort Uelitz
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)vom 01. Oktober
Gemäß § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hiermit bekannt:
Mit Bescheid vom 7. September 2018 wurde der Naturwind Schwerin GmbH in 19055 Schwerin, Schelfstraße 35, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen (WKA) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Auf der Grundlage der §§ 4, 6 und 10 BImSchG i.V.m. Ziffer 1.6.2V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV wird auf Antrag der
Naturwind Schwerin GmbH Schelfstraße 35 19055 Schwerin |
vom 5. Juli 2013, geändert mit Schreiben vom 26. Oktober 2016, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 2 WKA erteilt.
Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb von 2 WKA des Typs Nordex N 131 mit 134 m Nabenhöhe, 131 m Rotordurchmesser, einer Gesamthöhe von 199,5 m sowie einer Nennleistung von je 3,3 MW an dem nachfolgend genannten Standort:
19077 Uelitz, Gemarkung Uelitz |
|
mit den Standortkoordinaten[*] |
|||
Bezeichnung |
Flur |
Flurstück |
|
Rechtswert |
Hochwert |
WKA 3 |
6 |
118 |
|
33262793 |
5932636 |
WKA 4 |
6 |
65 |
|
33262901 |
5932322 |
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin einzulegen.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung liegt in der Zeit vom 16. Oktober 2018 bis einschließlich 29. Oktober 2018 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, 1. OG, 19053 Schwerin, Bleicherufer 13
montags – mittwochs von 8:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:00 bis 17:00 und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr zur Einsichtnahme aus.
Hinweis
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als zugestellt.
*Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.