Errichtung und Betrieb von vier WKA am Standort Gischow (Gischow II)

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 13.07.2020

B 32/20 - 13.07.2020 - StALU WM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Erneuerbare Energien Mecklenburg GmbH & Co. KG (Sitz: Leibnizplatz 1, 18055 Rostock) erhielt mit Datum vom 08.06.2020 die Ablehnung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 14/20).

 

Der verfügende Teil des Bescheids hat folgenden Wortlaut:

 

Ihr Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 4 Windkraftanlagen (WKA) an den nachfolgend genannten Standorten:

 


Gemarkung Burow

 

mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung

Flur

Flurstück

 

Rechtswert

Hochwert

WKA 04

1

134

 

33300333

5923895

WKA 05

1

128

 

33300521

5923499

WKA 06

1

125

 

33300270

5923037

WKA 07

1

187

 

33300747

5923112

 

wird abgelehnt.

 

Eine Ausfertigung des Ablehnungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG vom Tag nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 14. Juli 2020 bis einschließlich 27. Juli 2020

 

im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg,

Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft (1. OG),

Bleicherufer 13,

19053 Schwerin

 

zu den folgenden Zeiten:

 

Montag bis Donnerstag:         7:30 - 16:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

 

Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Diese soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 14:00 Uhr erfolgen.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.

 

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

 

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als zugestellt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, erhoben werden.

 

 

[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.