Errichtung und Betrieb von 4 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Parum, Gemarkung Parum und Luckwitz (Parum II)

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gemäß § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 6. Juli 2020

B 29/20 - 06.07.2020 - StALU WM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die WKN Windpark Parum-Dümmer GmbH & Co. KG (Otto-Hahn-Straße 12 - 16, 25813 Husum) plant die Errichtung und den Betrieb von 4 Windkraftanlagen auf den Flächen der Gemeinden Parum und Luckwitz, Gemarkung Parum, Flur 3, Flurstück 58, 73/2 und 67; Gemarkung Luckwitz, Flur 2, Flurstück 9 mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m, einer Nennleistung von 5,5 MW und einer Nabenhöhe von 161 m.

 

Die Anlagen sollen voraussichtlich im Jahr 2021 in Betrieb genommen werden.

 

Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG in Verbindung mit § 19 Abs. 3 BImSchG beantragt.

 

Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt.

 

Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG.

Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

Der Antrag und die Unterlagen werden gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der Neunten Verordnung über die Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt.

Die auszulegenden entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind:

 

- Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Natur- und Artenschutz)

 

- Stellungnahmen folgender Beteiligter:

  • Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Brand und Katastrophenschutz
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Wasser und Boden
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Bauordnung, Straßen und Tiefbau
  • Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • Gemeinde Wittendörp
  • Gemeinde Dümmer
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
  • Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale

 

Die Auslegung erfolgt vom 14. Juli 2020 bis einschließlich 13. August 2020

 

im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft, 1. OG, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin

zu den folgenden Zeiten:

 

Montag bis Donnerstag:         7:30 - 16:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

 

Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Die Terminabsprache soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 14:00 Uhr erfolgen.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.

 

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder https://www.uvp-verbund.de/portal/ unter dem Suchbegriff „ WKA Parum II“.

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 14. Juli 2020 bis einschließlich 14. September 2020 schriftlich oder per E-Mail (StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de) unter dem Betreff: „Einwendung WKA Parum II“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) bei den o. g. Behörden erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird. Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig. Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben.

 

Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

 

Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,

 

am 28. Oktober 2020 ab 9:00 Uhr

im Europahaus, Dorfstraße 16 in 19073 Dümmer

und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.

 

Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

 

Das StALU WM wird als Genehmigungsbehörde über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.