Errichtung und Betrieb von 9 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Granzin, Gemarkung Herzberg

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gemäß § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 5 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) Bekanntmachung vom 23. Dezember 2019

B 56/19 - 17.12.2019 - StALU WM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die KWE New Energy GmbH (Seebadstraße 44 in 17207 Röbel/Müritz) plant die Errichtung und den Betrieb von insgesamt neun Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet 53/18 „Granzin“ in der Gemarkung Herzberg, Flur 1, Flurstücke 23/1, 30/1, 31, 32/36 und 43. Geplant sind insgesamt acht Anlagen vom Typ Vestas V162 – 5,6 MW mit einer Gesamthöhe von 250 m und eine Anlage vom Typ Vestas V150 – 5,6 MW mit einer Gesamthöhe von 244 m.

Die Anlagen sollen voraussichtlich im 3. Quartal 2021 in Betrieb genommen werden.

Die neun WKA wurden auf folgende zwei Genehmigungsanträge aufgeteilt:

- Antrag I (WKA 1 - 8)

- Antrag II (WKA 9)

Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist jeweils eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 in Verbindung mit Nummer 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden können. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher erforderlich.

Ein wesentlicher Grund für das Bestehen der UVP-Pflicht gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 UVPG ergibt sich aus artenschutzrechtlichen Belangen sowie Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (insbesondere Schall und Schattenwurf).

Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG.

Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

Die Anträge und die Unterlagen werden gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der Neunten Verordnung über die Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt.

Die auszulegenden entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind:

 - Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Natur- und Artenschutz insbesondere UVP-Bericht)

 - Stellungnahmen folgender Beteiligter:

  • Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Brand und Katastrophenschutz
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Wasser und Boden
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Bauordnung, Straßen und Tiefbau
  • Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V (nur Antrag I)
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg (nur Antrag I)
  • Landesforst M-V (nur Antrag I)

 Die Auslegung erfolgt vom 7. Januar 2020 bis einschließlich 6. Februar 2020

 

 1.  im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

      Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft, 1. OG, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin

          Montag bis Donnerstag:         7:30 - 16:30 Uhr

          Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr

 

2.  im Amt Parchimer Umland

             Bauamt, Walter-Hase-Str. 42, 19370 Parchim

   Montag:                                  8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

   Dienstag:                                8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

   Donnerstag:                            8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

 

sowie nach telefonischer Vereinbarung mit dem Amt Parchimer Umland,

Ansprechpartnerin Frau Janke (03871 42130).

 

3.  im Amt Eldenburg-Lübz

            Rathaus, Raum 2A-10 Altbau, Am Markt 22, 19386 Lübz

                  Dienstag:                               8:00 – 12:00 und 13:00 – 17:30

                  Donnerstag:                           8:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00

                  Freitag:                                  8:00 – 12:00

 

sowie nach telefonischer Vereinbarung mit dem Amt Eldenburg-Lübz,

Ansprechpartner Herr Salomon (03873 1507310).

 

Des Weiteren können im UVP-Portal M-V (www.uvp-verbund.de/mv) der UVP-Bericht und die das Vorhaben betreffenden umweltrelevanten entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorgelegen haben, eingesehen werden.

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 7. Januar 2020 bis einschließlich 6. März 2020 schriftlich oder per E-Mail (StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de) unter dem Betreff: „Einwendung WKA Granzin I und II“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) bei den o. g. Behörden erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht. Mit Ablauf dieser Frist sind gemäß § 10 Abs. 3 S. 5 BImSchG für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird. Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig. Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben.

Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,

 

am 16. Juni 2020 ab 9:30 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus Herzberg, Straße der Jugend 6, 19374 Herzberg

und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.

 

Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Das StALU WM wird als Genehmigungsbehörde über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.