Änderung einer WKA am Standort Milow

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gemäß. § 5 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) Bekanntmachung vom 29. November 2019

B 49/19 - 29.11.2019 - StALU WM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Bürgerenergiegesellschaft Windpark Milow am Göbengraben GmbH & Co. KG (Straße am Zeltplatz 7, 18230 Ostseebad Rerik) beabsichtigt die wesentliche Änderung des Betriebs von 1 Windkraftanlage (WKA 10a) im Windeignungsgebiet Milow (30/18), Gemarkung Deibow, Flur 3, Flurstück 26. Geplant ist die zeitweise Aufhebung der turbulenzbedingten sektoriellen Betriebsbeschränkung unter Abschnitt III. B. 2.14 des Genehmigungsbescheides vom 19.11.2018 (Gez. 26/18).

Die Anlage ist bereits in Betrieb. Für die wesentliche Änderung des Betriebs wurde eine Genehmigung nach § 16 BImSchG beantragt.

Im Zuge eines vorangegangenen Verfahrens wurde am Standort bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Beim vorliegenden Antrag handelt sich daher um eine Änderung eines UVP-pflichtigen Vorhabens. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 UVPG durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 3 zum UVPG von dem Vorhaben keine zusätzlichen oder anderen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Maßgebend dafür ist, dass bei der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen für die Genehmigung vom 19.11.2018 (Gez. 26/18) bereits der uneingeschränkte Betrieb zugrunde lag.

Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 S. 1 des UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.