Änderung der Schweinemastanlage in Kobrow

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz

B23/15 - 01.08.2015 - StALU WM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Gemäß § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg bekannt:

 

Mit Bescheid vom 23. April 2015 wurde der Pastiner Landwirtschaftsgesellschaft mbh & Co. KG die Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Anlage zum Halten von Schweinen erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird Ihnen, der Pastiner Landwirtschaftsgesellschaft mbH & Co. KG, Dorfstraße 11, 19406 Kobrow, die Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Anlage zum Halten von Schweinen mit bisher 7.200 Plätzen auf nunmehr 9.000 Plätze durch:

  • Rückbau der vorhandenen Stallgebäude für 7.200 Mastschweine inklusive aller Nebeneinrichtungen,
  • Errichtung und Betrieb von 3 Ställen für jeweils 3.000 Mastschweine einschließlich aller notwendigen Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie jeweils einer DLG-Signum-Test zertifizierten Abluftreinigungsanlage pro Stall

in 19406 Kobrow, Gemarkung Kobrow, Flur 4, Flurstücke 23/3 erteilt.

Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß die wesentliche Änderung der o.g. Anlage.

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung liegt in der Zeit vom 18. August 2015 bis einschließlich 31. August 2015 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer 311, 19053 Schwerin, Bleicherufer 13

montags-donnerstags von 08.30 bis 17.30 Uhr und

freitags                      von 08.30 bis 12.30 Uhr zur Einsichtnahme aus.

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

 

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