Genehmigung für 1 Windkraftanlage am Standort Milow
Bekanntmachung nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 21. Januar 2019 Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gibt hiermit bekannt:
04/19 - 21.01.2019 - StALU WM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die eno energy GmbH (Straße am Zeltplatz 7, 18230 Rerik) erhielt mit Datum vom 19. November 2018 die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage am Standort 19300 Milow.
Gemäß § 21a Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV wurde die öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheids beantragt.
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
Auf der Grundlage der §§ 4, 6, 10 und 19 BImSchG i.V.m. Ziffer 1.6.2V des Anhangs zur 4. BImSchV wird auf Antrag der eno energy GmbH, Straße am Zeltplatz 7, 18230 Ostseebad Rerik, vom 18. Juni 2018, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 1 WKA erteilt.
Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb von 1 WKA des Typs eno 126 mit 137 m Nabenhöhe, 126 m Rotordurchmesser, einer Gesamthöhe von 200 m sowie einer Nennleistung von 4,0 MW an nachfolgend genanntem Standort:
19300 Milow, Gemarkung Milow |
|
mit den Standortkoordinaten[1] |
|||
Bezeichnung |
Flur |
Flurstück |
|
Rechtswert |
Hochwert |
WKA 9a |
3 |
54 |
|
33269724 |
5898152 |
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt.
Die Auslegung erfolgt vom 11. Februar 2019 bis einschließlich 25. Februar 2019:
1) im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft (1. OG), Bleicherufer 13,
19053 Schwerin
Montag bis Mittwoch: 7:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 - 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
2) im Amt Grabow, Bürgerbüro (Haus 2), Am Markt 1, 19300 Grabow
Montag und Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.
[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.