Anlage zum Halten von Masthähnchen am Standort Hagenow OT Scharbow

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 20 Abs. 4 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) vom 31. Januar 2018

B02/18 - 01.02.2018 - StALU WM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Herr Ingo Fischer, Dorfstraße 61, 19230 Hagenow OT Scharbow, plante mit Antrag vom 31.08.2011 die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Halten von Masthähnchen mit 126.000 Tierplätzen am Standort Hagenow OT Scharbow, Gemarkung Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1.

 

Für das Errichten und Betreiben der Anlagen wurde eine Genehmigung nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 7.1.3.1 G/E des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) beantragt. Gemäß § 3b Absatz 1 des Gesetztes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) war eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

 

Der Antrag wurde mit Schreiben vom 19.12.2017 zurückgenommen.

 

Die Genehmigungsbehörde hat das Genehmigungsverfahren beendet.