Errichtung einer Rinderhaltungsanlage in Keez

Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz

B11/15 - 30.04.2015 - StALU WM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Agrargenossenschaft Brüel e.G., 19412 Brüel,plant die Errichtung und den Betrieb einer Rinderanlage für die Rasse Jersey mit 2280 Tierplätzen für Milchkühe, 169 Tierplätzen für Jungrinder und 600 Tierplätze für Kälber sowie die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage mit einem Input von mehr als 100 t/d und einer Gärrestlagerung von 12.208 m³ inklusive aller dazugehörigen Nebenanlagen am Standort Keez, Gemarkung Keez, Flur 1, Flurstücke 217, 223, 224, 233, 234, 235, 236 und 237/1.

Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 7.1.5 V, Nr. 8.6.3.1 G/E und Nr. 9.36 V des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) beantragt. Gemäß § 3c Satz 1 des Gesetztes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

Der Antrag und die Unterlagen werden gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der Neunten Verordnung über die Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt.

Die Auslegung erfolgt vom 11.05.2015 bis 10.06.2015

1. im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Zimmer S 11, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin

Montag bis Donnerstag:                     7.30 - 16.30 Uhr

Freitag:                                            7.30 - 13.00 Uhr

2. im Amt Sternberger Seenlandschaft, Bauverwaltung,

19406 Sternberg, Am Markt 3

Montag, Mittwoch und Donnerstag:  7:00 - 12:00  und 13:00 - 16:30 Uhr

Dienstag:                                       7:00 - 12:00  und 13:00 - 18:00 Uhr

Freitag:                                          7:00 - 12:00 Uhr

Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 24.06.2015 schriftlich bei den o.g. Behörden erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,

am 01. September 2015 ab 09:00 Uhr

Bauer Korl´s Golchener Hof, Golchener Hof 1, 19412 Brüel/OT Golchen

und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Schwerin, 21. April 2015

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg,

Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Kreislauf- und Abfallwirtschaft