1 Windkraftanlage (WKA) am Standort „Werder“
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 3. Januar 2017
B06/17 - 16.01.2017 - StALU WM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Mit Bescheid vom 23. Dezember 2016 wurde der Werder Wind & Wärme GmbH (Am Kirchsteig 24a, 19386 Werder) die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlagen erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Auf der Grundlage der §§ 4, 6 und 10 BImSchG i.V.m. Ziffer 1.6.2V des Anhangs zur 4. BImSchV wird auf Antrag der
Werder Wind & Wärme GmbH Am Kirchsteig 24a 19386 Werder |
vom 18.09.2015 (eingegangen am 30.09.2015), unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) erteilt.
Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb von einer WKA des Typs Nordex N117/3000 mit 140,6 m Nabenhöhe, 117 m Rotordurchmesser, einer Gesamthöhe von 199 m sowie einer Nennleistung von 3,00 MW am nachfolgend genannten Standort:
19386 Werder |
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mit den Standortkoordinaten* |
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Bezeichnung |
Flur |
Flurstück |
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Rechtswert |
Hochwert |
WKA 1 |
1 |
174 |
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33301132 |
5930942 |
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung liegt in der Zeit vom 23. Januar 2017 bis einschließlich 6. Februar 2017 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer S 06, 19053 Schwerin, Bleicherufer 13
montags – mittwochs von 7:30 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 7:30 bis 17:00 und freitags von 7:30 bis 13:00 Uhr zur Einsichtnahme aus.
Hinweis
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als zugestellt.
* Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.