Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen am Standort Plauerhagen
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 28. November 2016
B46/16 - 28.11.2016 - StALU WM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Mit Bescheid vom 04. November 2016 wurde der eno energy GmbH in 18230 Rerik, Straße am Zeltplatz 7, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Auf der Grundlage der §§ 4, 6 und 10 BImSchG i.V.m. Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. BImSchV wird auf Antrag der
eno energy GmbH Straße am Zeltplatz 7 18230 Rerik |
vom 21. September 2014, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 2 Windenergieanlagen (WEA) erteilt.
Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb von 2 WEA vom Typ eno 114 mit 127,5 m Nabenhöhe, 114,9 m Rotordurchmesser, einer Gesamthöhe von 184,95 m und einer Nennleistung von 3,5 MW an den nachfolgend genannten Standorten.
19395 Plauerhagen, Gemarkung Plauerhagen |
|
mit den Standortkoordinaten* |
|||
Bezeichnung |
Flur |
Flurstück |
|
Rechtswert |
Hochwert |
WEA 11 (entspricht im Folgenden auch WEA 22) |
3 |
6 |
|
33.316.633,233 |
5.932.046,870 |
WEA 12 (entspricht im Folgenden auch WEA 23) |
3 |
4 |
|
33.316.567,814 |
5.932.299,650 |
*Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung liegt in der Zeit vom 13. Dezember 2016 bis einschließlich 27. Dezember 2016 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Raum S 08, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin
montags – mittwochs von 7:30 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 7:30 bis 17:00 und freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr zur Einsichtnahme aus.
Hinweis
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als zugestellt.