Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage am Standort Werder

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

B31/16 - 05.09.2016 - StALU WM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Voss Energy GmbH (Strandstr. 95, 18055 Rostock) plant im Namen und im Auftrag der Werder Wind & Wärme GmbH (Am Kirchsteig 24a, 19386 Werder) die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlagen (WKA) im Wind­eignungsgebiet „Werder“ (Nr. 22), Gemarkung Werder, Flur 1, Flurstück 174. Geplant ist eine WKA vom Typ Nordex N117/3000 mit 141 m NH mit einer Leistung von 3,0 MW. 

Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.2V des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) beantragt. Das Vorhaben unterliegt gem. § 3e Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg. 

Der Antrag und die Unterlagen werden gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der Neunten Verordnung über die Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt. 

Die Auslegung erfolgt vom 12. September 2016 bis einschließlich 11. Oktober 2016 

  1. im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft, Raum S 06, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin

Montag bis Mittwoch:   7:30 - 16:30 Uhr

Donnerstag:                  7:30 - 17:30 Uhr

Freitag:                         7:30 - 12:00 Uhr 

  1. im Amt Eldenburg-Lübz
 

Raum 2A-10, Am Markt 22, 19386 Lübz

zu den regulären Öffnungszeiten des Amtes am

Dienstag:                      8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag:                  8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:                         8:00 - 12:00 Uhr.

Darüber hinausgehend ist die Einsichtnahme auch am Montag in der Zeit von 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr sowie Mittwoch in der Zeit von 8:00 - 12:00 Uhr möglich. 

Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 25. Oktober 2016 schriftlich bei den o.g. Behörden erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind bis zur Erteilung der Genehmigung alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können aber im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden. 

Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufga­benbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, 

am 24. November 2016 ab 09:30 Uhr

im Gemeindezentrum der Gemeinde Werder, Dorfstr. 7, 19386 Werder 

und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert. Der Raum wird durch örtliche Beschilderung ausgewiesen.

 Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Absatz 1 der 9. BImSchV). Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

 

Schwerin, den 19. August 2016

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg,

Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Kreislauf- und Abfallwirtschaft