Änderung einer Tierhaltungsanlage sowie einer Biogasanlage am Standort Goldberg

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 3a Satz 2 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 19. Juli 2016

B26/16 - 20.07.2016 - StALU WM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Goldberger Agrargenossenschaft e.G. beabsichtigt die wesentliche Änderung ihrer Tierhaltungsanlage i.V.m. mit einer Biogasanlage durch die Errichtung und den Betrieb eines gasdicht abgedeckten Gärrestbehälters, die Aufgabe der Schweinehaltung sowie die Umstrukturierung der Milchviehhaltung am Standort 19399 Goldberg, Gemarkung Goldberg, Flur 2, Flurstück 25/21.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3e Absatz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Nummer 7.5.2 und Nummer 8.4.2.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. 

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. 

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. 

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.