Bereich Wasserwirtschaft

Bereich Wasserwirtschaft

Der Richtlinie über Industrieemissionen unterliegende Anlagen und deren genehmigungspflichtige Gewässerbenutzungen und Indirekteinleitungen sind in einem bestimmten Intervall regelmäßig zu kontrollieren. Die Art und Weise der Kontrolle ist detailliert vorgegeben. Das Kontrollintervall für die sogenannten Vor-Ort-Besichtigungen ist im Überwachungsprogramm anlagenkonkret festgelegt. Im Nachgang zur Kontrolle ist ein Überwachungsbericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Erlaubnis- oder Genehmigungsanforderungen sowie Schlussfolgerungen über notwendige Maßnahmen, zu erstellen. Dieser Bericht soll nach § 9 Absatz 5 IZÜV der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Legende:

PLZ, Ort: Betreiber; Anlagenbezeichnung (Anlagennummer) ∇
Datum der Vor-Ort-Besichtigung(en) und verlinkter Bericht

17489 Greifswald: Stadtwerke Greifswald GmbH; Heizkraftwerk Öl/ Gas (0001)

17509 Lubmin: Viterra Lubmin GmbH; Rapsöl-Extraktionsanlage (0002)

18442 Wendorf: folian GmbH; Druck- und Kaschieranlage (0001)

Weitere ausführliche Informationen zu einer konkreten Kontrolle können im StALU Vorpommern erfragt und eingesehen werden!

Kontakt

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Badenstraße 18
18439 Stralsund
Telefon: 0385- 588 68 000
Telefax: 0385- 588 68 800