Bereich Wasserwirtschaft
Bereich Wasserwirtschaft
Der Richtlinie über Industrieemissionen unterliegende Anlagen und deren genehmigungspflichtige Gewässerbenutzungen und Indirekteinleitungen sind in einem bestimmten Intervall regelmäßig zu kontrollieren. Die Art und Weise der Kontrolle ist detailliert vorgegeben. Das Kontrollintervall für die sogenannten Vor-Ort-Besichtigungen ist im Überwachungsprogramm anlagenkonkret festgelegt. Im Nachgang zur Kontrolle ist ein Überwachungsbericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Erlaubnis- oder Genehmigungsanforderungen sowie Schlussfolgerungen über notwendige Maßnahmen, zu erstellen. Dieser Bericht soll nach § 9 Absatz 5 IZÜV der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Legende:
PLZ, Ort: Betreiber; Anlagenbezeichnung (Anlagennummer) ∇
Datum der Vor-Ort-Besichtigung(en) und verlinkter Bericht
Weitere ausführliche Informationen zu einer konkreten Kontrolle können im StALU Vorpommern erfragt und eingesehen werden!