Festsetzung der Wasserschutzgebiete Waren für die Wasserfassungen Waren I (Warenshof) und Waren II (Feisneck)

Die Stadtwerke Waren GmbH hat einen Antrag auf Veränderung und Neufestsetzung der Wasserschutzgebiete Waren für die Wasserfassungen Waren I (Warenshof) und Waren II (Feisneck) gestellt.

Nr.AB 07/20  | 25.02.2020  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Die Stadtwerke Waren GmbH hat einen Antrag auf Veränderung und Neufestsetzung der Wasserschutzgebiete Waren für die Wasserfassungen Waren I (Warenshof) und Waren II (Feisneck) auf Grundlage des § 51 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254) gestellt.

Vor der endgültigen Entscheidung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist gemäß § 122 Abs. 2 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221) ein Anhörungsverfahren im Sinne des § 66 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 2014 (GVOBl. M-V S. 476, ber. 2015 S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Mai 2019 (GVOBl. M-V S. 158) durchzuführen, in dem das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte gemäß § 107 Abs.4 LWaG die Anhörungsbehörde ist.

Die Antragsunterlagen und der Entwurf der Rechtsverordnung werden im Zeitraum vom

                        9. März 2020 bis 9. April 2020

 zur Einsichtnahme ausgelegt im:

- Amt Seenlandschaft Waren Warendorfer Straße 4 17192 Waren (Müritz)

Montag.         09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag        09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr

Donnerstag    09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

 - Stadt Waren (Müritz) Der Bürgermeister

   Zum Amtsbrink 1 17192 Waren (Müritz)

Montag                                  08:30 – 12:00 Uhr

Dienstag                                08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr

Mittwoch                                08:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag                            08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr

Freitag                                   08:30 – 12:0 Uhr

- Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt    Mecklenburgische Seenplatte

Neustrelitzer Straße 120, Zimmer 411 17033 Neubrandenburg

Montag                                  09:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Dienstag                                09:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Mittwoch                                09:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Donnerstag                            09:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Freitag                                   08:30 – 11:30 Uhr

Die Unterlagen können zusätzlich im Internet unter der Adresse

http://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-Wasserschutzgebiete-Waren-I-und-Waren-II/

eingesehen werden.

Das Hydrogeologische Gutachten für die Wasserfassungen kann im Internet unter der o.g. Adresse eingesehen werden und wird in Papierform nur im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter der o.g. Adresse ausgelegt.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden können, kann während der Öffnungszeiten Einsicht in die Unterlagen nehmen und bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan bei den vorgenannten Behörden erheben.

Mit Ablauf der Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. 

Bodo Heise

Abteilungsleiter