Änderung der Biogasanlage Demmin

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 21a der 9. BImSchV

Nr.AB 25/18  | 25.10.2018  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hiermit bekannt:

Mit Bescheid vom 22.10.2018 wurde der Bioenergie Demmin GmbH & Co. KG eine Genehmigung gemäß § 16 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

Der Bioenergie Demmin GmbH & Co. KG, Jarmener Straße 67a, 17109 Demmin wird auf Antrag vom 07.02.2018 (Posteingang 13.02.2018), zuletzt ergänzt am 11.09.2018, gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den Nummern 8.6.3.2, 1.2.2.2 und 9.1.1.2 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) nachstehende Änderungsgenehmigung erteilt.

Diese Änderungsgenehmigung umfasst die Änderung von Anlagenbestandteilen der mit Bescheid G 005/06 vom 24.03.2006 genehmigten Biogasanlage in 17109 Demmin, Gemarkung Demmin, Flur 7

[a] Standort Am Kirchengut 15 (Behältertechnik), Flurstücke 421/9, 421/12

[b] Standort Saarstraße/Heizwerkgelände (BHKW), Flurstück 420/32.

Diese Genehmigung beinhaltet im Einzelnen:

     Standort Am Kirchengut 15:

  • die Auswechselung des Foliendaches auf dem Nachgär-/Gärrestbehälter durch die Installation eines Kombi-Gasspeichers (Speichervermögen von 7.300 m³ Biogas)
  • die Erhöhung der Größe des Gaslagers der Gesamtanlage nach Nr. 9.1.1.2. (V) der 4. BImSchV von 2.743 kg auf 10.673 kg
  • die Erhöhung der Gasspeichermenge der Anlage nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) von 9.586 kg auf 17.675 kg
  • Installation und Betrieb einer Wave-Box zur Behandlung von angegärter Fermenterflüssigkeit mit Ultraschall

Die maximale Biogaslagermenge (nach 12. BImSchV/Störfall-Verordnung) beträgt nach der Änderung 17.675 kg, so dass die Biogasanlage zukünftig als Betriebsbereich der unteren Klasse gemäß § 2 Abs. 1 der 12. BImSchV eingestuft wird.

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen erteilt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes M-V Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Auslegung des Bescheids

Eine Ausfertigung des Bescheides mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung und Anlagen (Antragsunterlage) liegt in der Zeit vom 06.11.2018 bis einschließlich 20.11.2018

in der Außenstelle des StALU MS, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Helmut-Just-Straße 4 (3.OG), 17036 Neubrandenburg während der Dienststunden (Mo-Fr)

in der Zeit von 07:30 bis 16:00 Uhr (dienstags bis 16:30 Uhr, freitags bis 13:00 Uhr)

und zusätzlich in der Verwaltung der Hansestadt Demmin, Haus II, Am Hanseufer 3, Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 111 während folgender Zeiten:

Mo.:                 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Di.:                   07:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:45 Uhr

Mi + Do.:         07:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Fr.:                    07:30 bis 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.

gez. Kerstin Elberskirch

Abteilung 5, Dezernat 52