Auslegung des Genehmigungsbescheides der APEX Energy Teterow GmbH einer Demonstrationsanlage zur Herstellung, Speicherung und Vermarktung von Wasserstoff am Standort Laage/ Weitendorf
Bekanntmachung nach § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Gemäß § 21a der 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg bekannt:
Mit Bescheid vom 11.01.2021 wurde der Apex Energy Teterow GmbH (Am Kellerholz 4, 17166 Teterow) die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung, Speicherung, Verstromung und Betankung von Wasserstoff erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Genehmigung nach § 4 BImSchG
Auf Antrag vom 06.05.2020 wird der APEX Energy Teterow GmbH die Genehmigung erteilt, in 18299 Laage, Hans-Adam-Allee 1, Gemarkung Weitendorf; Flur 2, Flurstück 20/5 eine Demonstrationsanlage zur Herstellung, Speicherung, Verstromung und Betankung von Wasserstoff mit einer Produktionskapazität von 288 t/a mit den in Tabelle 1 genannten Betriebseinheiten zu errichten und zu betreiben.
Tabelle 1: Betriebseinheiten
Betriebseinheit |
Name |
Bemerkung |
BE 1 |
Wasserstoffelektrolyseanlage |
Nennleistung: 2,0 MW Produktionskapazität: 400 Nm³ |
BE 2 |
Wasserstoffspeicher 1
|
Wasserstoff: 21 kg Lagerkapazität |
BE 3 |
Brennstoffzellenanlage (BZA) |
FWL: 284 kW Durchsatz: 8,6 kg/h bzw. 187,2 Nm³ |
BE 4 |
Wasserstoffspeicher 2 bis 4
|
Wasserstoff: 42 kg Lagerkapazität |
BE 5 |
Blockheizkraftwerk (BHKW) |
FWL: 305 kW Durchsatz: 9,1 kg/h bzw. 102 Nm³ |
BE 6 |
Batteriespeicher |
Kapazität: 1.000 kWh Wirkleistung: 750 kW |
BE 7 |
Wasserstofftankstelle
|
Durchsatz: 200 kg/d |
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit Begründung wird ab dem 26.01.2021 auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg unter folgendem Link:
http://www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/ öffentlich bekannt gemacht.
Bei Nichtwahrnehmung der Einsichtnahme im Rahmen der Internetauslegung kann der Genehmigungsbescheid darüber hinaus nach Terminabsprache unter der Tel.-Nr. 0385-58867511 in der Zeit vom 26.01.2021 bis einschließlich 08.02.2021 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock
Mo: 8.00 – 16.00 Uhr
Di: 8.00 – 17.00 Uhr
Mi: 8.00 – 16.00 Uhr
Do: 8.00 – 17.00 Uhr
Fr: 8.00 – 13.00 Uhr
eingesehen werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg – Dienststelle Rostock, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock zu erheben.
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt gilt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Bescheid bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, beim StALU MM unter der vorbezeichneten Adresse schriftlich oder elektronisch (poststelle@stalumm.mv-regierung.de) angefordert werden.
Hinweis:
In der Auslegungsstelle werden aufgrund der Corona-Pandemie Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen. Deshalb kann der sonst gewohnte, ungehinderte Zugang zu den Unterlagen im Amt im genannten Zeitraum unterschiedlich geregelt und auch begrenzt werden. Daher sind Terminvereinbarungen zwingend erforderlich.