Änderung der Schweineaufzucht- und Mastanlage der GbR Armin Roder & Söhne in Behren-Lübchin OT Viecheln

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg nach § 10 Abs. 8, 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

09/2015 - 30.09.2015 - StALU MM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Mit Bescheid vom 30.09.2015 wurde der GbR Armin Roder & Söhne die Genehmigung erteilt, einen weiteren Schweinemaststall mit 560 Tierplätzen zu errichten und zu betreiben, die vorhandenen Schweinemastställe um 725 Tierplätze (Erhöhung von 1.730 Tierplätzen auf insgesamt 3.015 Tierplätze) aufzustocken sowie die Jauchelager zur Löschwasserbereitstellung mit 200 m³ Volumen umzunutzen.

Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:

Die GbR Armin Roder & Söhne, Lange Straße 19, 17179 Behren-Lübchin OT Viecheln, hat mit Schreiben vom 16.04.2015 (PE im StALU MM: 16.04.2015) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG für die wesentliche Änderung einer Anlage zum Züchten und Halten von Schweinen beantragt. Daneben beantragte der Vorhabenträger den Verzicht auf die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 16 Abs. 2 BImSchG.

Bei der vorhandenen Anlage handelt es sich um eine am 14.12.1993 nach § 67a BImSchG angezeigte Altanlage, die mit Bescheid vom 13.09.1994 die erste Änderungsgenehmigung erhielt.

Die wesentliche Änderung der Anlage umfasst:

  • den Neubau eines Maststalls für 560 TP
  • die Aufstockung der vorhandenen Ställe um 725 TP
  • die Umnutzung der Jauchelager zur Löschwasserbereitstellung mit 200 m³ Volumen

Die Kapazität der Gesamtanlage beläuft sich nach der Änderung auf:

  • 305 Sauenplätze einschließlich der zugehörigen Ferkel (< 30 kg Lebendgewicht) und 2.710 Mastschweineplätze

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Straße 35, 18059 Rostock, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Str. 323, 19055 Schwerin, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und Streitgegenstand bezeichnen.

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