Errichtung und Betrieb von 2 Windenergieanlagen der eno energy GmbH in Bliesekow

AA-Nr.: 14/2017 - 10.04.2017 - StALU MM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Die eno energy GmbH beabsichtigt in der Gemarkung Bliesekow im Eignungsgebiet Stäbelow (113) zwei Windenergieanlagen vom Typ eno 126 (3,5 MW Nennleistung, Nabenhöhe 137,00 m, Rotordurchmesser 126,00 m) zu errichten und zu betreiben.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 1.6.2 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.