In der Kreislauf- und Abfallwirtschaft gelten heute vor der Beseitigung von Abfällen die Grundsätze der Vermeidung und Verwertung. Dementsprechend ist die stoffliche Verwertung von Altstoffen (Recycling) durch Rückführung solcher Stoffe in neue Produktionsvorgänge wichtiger Ansatzpunkt für eine Kreislaufwirtschaft, der auch im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz von 1994 rechtlich verankert wurde. Ein weiterer wichtiger Schritt in der Abfallwirtschaft war das Verbot der Ablagerung unbehandelter biologischer Abfälle ab dem 1. Juni 2005 durch die Abfallablagerungsverordnung. Neben der Genehmigung und Überwachung von Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen gehört die Kontrolle und Überwachung von Deponien zu den Schwerpunktaufgaben.