Nr. B10 - 23.02.2010 - StALU WM SN - StALU Westmecklenburg Dienststelle Schwerin
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Schwerin vom 18. Februar 2010
Der Bio-Geflügelhof Dörpel GmbH & Co. KG, Fabbenstädter Str. 20, 32339 Espelkamp, beantragt die Errichtung und den Betrieb einer Bio-Hähnchenmastanlage mit 32.000 Tierplätzen am Standort Bresegard bei Picher, Gemarkung Bresegard, Flur 5, Flurstück 21.
Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Schwerin als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 7.3.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) geändert worden ist, durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.