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Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern




Presse, Bekanntmachungen

Errichtung und Betrieb einer landwirtschaftlichen Biogasanlage mit einer Feuerungswäremleistung von 1,24 MW durch die Schweineproduktion Brenkenhof Gmbh am Standort Medow

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Stralsund nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 25.01.2010

Nr. B 61 - 08.02.2010 - StALU VP HST - StALU Vorpommern Dienststelle Stralsund

Die Schweineproduktion Brenkenhof GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer landwirtschaftlichen Biogasanlage mit einer Kapazität von 1,24 MW Feuerungswärmeleistung

(499 kW elektrische Leistung) am Standort Medow, Gemarkung Wussentin Flur 1, Flurstück 35/1 und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutz- gesetz beantragt.

Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Stralsund als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.08.2009 (BGBl. I S. 2723), durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschrifte des Bundes-Immissionsschutz- rechtes entscheiden.


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