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Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern




Presse, Bekanntmachungen

6 Windenergieanlgen Dargelütz

Nr. B28 - 15.07.2010 - StALU WM SN - StALU Westmecklenburg Dienststelle Schwerin

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 15. Juli 2010

Die Firma Naturwind Schwerin GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen des Typs Enercon E-70/E4.N.O. 82-2.0 mit einer Nabenhöhe von 85 m am Standort 19370 Dargelütz, Gemarkung Dargelütz, Flur 1, Flurstücke 167, 222, 223, 230 und 164/2.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.


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