Nr. B28 - 15.07.2010 - StALU WM SN - StALU Westmecklenburg Dienststelle Schwerin
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Firma Naturwind Schwerin GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen des Typs Enercon E-70/E4.N.O. 82-2.0 mit einer Nabenhöhe von 85 m am Standort 19370 Dargelütz, Gemarkung Dargelütz, Flur 1, Flurstücke 167, 222, 223, 230 und 164/2.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.