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Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern




Presse, Bekanntmachungen

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung

Kapazitätserweiterung der Putenanlage auf 21.850 Putenmastplätze durch die Knops OHG am Standort Deylsdorf

Nr. B 67 - 15.07.2010 - StALU VP HST - StALU Vorpommern Dienststelle Stralsund

Die Knops OHG beabsichtigt die Kapazität ihrer Putenanlage auf 21.850 Putenmastplätze durch Umnutzung der Milchviehställe am Standort Deyelsdorf, Ortsteil Fäsekow, Gemarkung Deyelsdorf, Flur 2, Flurstück 56/1 zu erhöhen und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt.

Das ehemalige Staatliche Amt für Umwelt und Natur Stralsund (seit 01.07.2010 StALU Vorpommern) als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 7.4.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzrechtes entscheiden.


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut