Nr. B 67 - 15.07.2010 - StALU VP HST - StALU Vorpommern Dienststelle Stralsund
Die Knops OHG beabsichtigt die Kapazität ihrer Putenanlage auf 21.850 Putenmastplätze durch Umnutzung der Milchviehställe am Standort Deyelsdorf, Ortsteil Fäsekow, Gemarkung Deyelsdorf, Flur 2, Flurstück 56/1 zu erhöhen und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt.
Das ehemalige Staatliche Amt für Umwelt und Natur Stralsund (seit 01.07.2010 StALU Vorpommern) als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 7.4.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzrechtes entscheiden.