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Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern



Naturschutz und Landschaftspflege


In Umsetzung der Europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie1 sind die Mitgliedsstaaten aufgefordert für ihre besonderen Schutzgebiete die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen. Die FFH-RL (Art. 6 Abs.1) verweist auf die mögliche Erstellung von Bewirtschaftungsplänen ("Managementplänen"), in denen die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen für Lebensraumtypen und Arten festgeschrieben werden.

 

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Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut