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Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern



Abteilung 4 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft

Die Abteilung 4 „Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft“ ist die zuständige Genehmigungsbehörde für die Errichtung und den Betrieb gewerblicher und industrieller Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die zuständige Überwachungsbehörde hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen des BImSchG und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) für diese Anlagen. Sie ist weiter die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Errichtung und wesentliche Änderung von Abfallbeseitigungsanlagen (Deponien) sowie für die Überwachung der Anforderungen des KrW-/AbfG bei Abfallentsorgungsanlagen.

Dezernat 400 -
Allgemeine Angelegenheiten, Klimaschutz, Deponien, Chemikalien- und Gentechnikrecht, Sonderabfall und Stoffstromüberwachung

  • Allgemeine Angelegenheiten des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft
  • Bearbeitung von Fördermittelangelegenheiten zur Umsetzung des Landesklimaschutzkonzeptes sowie von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und der Abfallentsorgung
  • Überwachung der Einhaltung umweltschutzrelevanter Vorschriften des KrW- / AbfG, des Gentechnikrechts und sonstiger produktbezogener Vorschriften des BImSchG (z.B. das Benzinbleigesetz)
  • Bauleitplanung
  • Vollzug (Genehmigungen und Überwachung) der Nachweisverordnung, der Transportgenehmigungsverordnung, der Entsorgungsfachbetriebeverordnung, der Entsorgergemeinschaftenrichtlinie und der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall
  • Genehmigungen für Vermittlungsgeschäfte
  • Zulassung und Überwachung von Deponien einschließlich Stilllegung und Nachsorge zu o. g. Anlagen und Deponien

Dezernat 410 -
Genehmigung – Überwachung – Vollzug von Wirtschafts- und Industrieanlagen
4. BlmSchV Nr. 1 - 6 und Nr. 9 - 10

  • Vollzug (Genehmigung und Überwachung) des BImSchG und des KrW-/AbfG sowie des untergesetzlichen Regelwerkes und Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden für Anlagen der Nr. 1 - 6, 9 und 10 (ohne 2.2, 9.36) des Anhangs zur 4. BImSchV (z.B. Anlagen zur Wär­meerzeugung, Windkraftanlagen, Anlagen zur Bearbeitung von Steinen, Stahl und Holz, Anlagen zur Oberflächenbehandlung, Anlagen zur Lagerung und zum Be- und Entladen von Stoffen und Zubereitungen)

Dezernat 420 -
Genehmigung – Überwachung – Vollzug von Anlagen der Landwirtschaft, Nahrungs- und Genussmittelwirtschaft
4. BImSchV Nr. 7 und Nr. 9.36

  • Vollzug (Genehmigung und Überwachung) des BImSchG und des KrW-/AbfG sowie des untergesetzlichen Regelwerkes und Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden für Anlagen der Nr. 7 und 9.36 des Anhanges zur 4. BImSchV (z.B. Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Geflügel, Pelztieren, Rindern oder Schweinen, Anlagen zum Schlachten von Tieren, Anlagen zum Räuchern von Fleisch- oder Fischwaren, Anlagen zur Lagerung von Gülle)
  • Vollzug der Bioabfallverordnung

Dezernat 430 -
Genehmigung – Überwachung – Vollzug von Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen
4. BImSchV Nr. 8 und Nr. 2.2 und n.d. KrW-/AbfG

  • Vollzug (Genehmigung und Überwachung) des BImSchG und des KrW- / AbfG sowie des untergesetzlichen Regelwerkes und Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden für Anlagen der Nr. 8 und Nr. 2.2 des Anhanges zur 4. BImSchV (z.B. Anlagen zur Entsorgung von Bauabfällen, Zwischenlager für Abfälle, Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung von Abfällen, Anlagen zur Behandlung von gefährlichen Abfällen)

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