Abteilung 4 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Die Abteilung 4 „Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft“ ist die zuständige Genehmigungsbehörde
für die Errichtung und den Betrieb gewerblicher und industrieller Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG) und die zuständige Überwachungsbehörde hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen des BImSchG und des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) für diese Anlagen. Sie ist weiter die zuständige
Planfeststellungsbehörde für die Errichtung und wesentliche Änderung von Abfallbeseitigungsanlagen (Deponien) sowie für
die Überwachung der Anforderungen des KrW-/AbfG bei Abfallentsorgungsanlagen.
Dezernat 400 -
Allgemeine Angelegenheiten, Klimaschutz, Deponien, Chemikalien- und Gentechnikrecht, Sonderabfall und
Stoffstromüberwachung
- Allgemeine Angelegenheiten des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft
- Bearbeitung von Fördermittelangelegenheiten zur Umsetzung des Landesklimaschutzkonzeptes sowie von Maßnahmen der
Kreislaufwirtschaft und der Abfallentsorgung
- Überwachung der Einhaltung umweltschutzrelevanter Vorschriften des KrW- / AbfG, des Gentechnikrechts und sonstiger
produktbezogener Vorschriften des BImSchG (z.B. das Benzinbleigesetz)
- Bauleitplanung
- Vollzug (Genehmigungen und Überwachung) der Nachweisverordnung, der Transportgenehmigungsverordnung, der
Entsorgungsfachbetriebeverordnung, der Entsorgergemeinschaftenrichtlinie und der Verordnung über Betriebsbeauftragte
für Abfall
- Genehmigungen für Vermittlungsgeschäfte
- Zulassung und Überwachung von Deponien einschließlich Stilllegung und Nachsorge zu o. g. Anlagen und Deponien
Dezernat 410 -
Genehmigung – Überwachung – Vollzug von Wirtschafts- und Industrieanlagen
4. BlmSchV Nr. 1 - 6 und Nr. 9 - 10
- Vollzug (Genehmigung und Überwachung) des BImSchG und des KrW-/AbfG sowie des untergesetzlichen Regelwerkes und
Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden für Anlagen der Nr. 1 - 6, 9 und 10 (ohne 2.2, 9.36) des Anhangs zur 4.
BImSchV (z.B. Anlagen zur Wärmeerzeugung, Windkraftanlagen, Anlagen zur Bearbeitung von Steinen, Stahl und Holz,
Anlagen zur Oberflächenbehandlung, Anlagen zur Lagerung und zum Be- und Entladen von Stoffen und Zubereitungen)
Dezernat 420 -
Genehmigung – Überwachung – Vollzug von Anlagen der Landwirtschaft, Nahrungs- und Genussmittelwirtschaft
4. BImSchV Nr. 7 und Nr. 9.36
- Vollzug (Genehmigung und Überwachung) des BImSchG und des KrW-/AbfG sowie des untergesetzlichen Regelwerkes und
Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden für Anlagen der Nr. 7 und 9.36 des Anhanges zur 4. BImSchV (z.B. Anlagen zum
Halten oder zur Aufzucht von Geflügel, Pelztieren, Rindern oder Schweinen, Anlagen zum Schlachten von Tieren, Anlagen
zum Räuchern von Fleisch- oder Fischwaren, Anlagen zur Lagerung von Gülle)
- Vollzug der Bioabfallverordnung
Dezernat 430 -
Genehmigung – Überwachung – Vollzug von Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen
4. BImSchV Nr. 8 und Nr. 2.2 und n.d. KrW-/AbfG
- Vollzug (Genehmigung und Überwachung) des BImSchG und des KrW- / AbfG sowie des untergesetzlichen Regelwerkes und
Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden für Anlagen der Nr. 8 und Nr. 2.2 des Anhanges zur 4. BImSchV (z.B. Anlagen
zur Entsorgung von Bauabfällen, Zwischenlager für Abfälle, Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung von Abfällen,
Anlagen zur Behandlung von gefährlichen Abfällen)
Weiterführende Informationen
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