Direkt zum Inhalt, Accesskey 1, Direkt zur Hauptnavigation, Accesskey 2

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern



Abteilung 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Die Abteilung 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft ist die zuständige Genehmigungsbehörde für die Errichtung und den Betrieb industrieller, gewerblicher und landwirtschaftlicher Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die zuständige Überwachungsbehörde hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen des BImSchG und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) für diese Anlagen. Nachhaltige Entwicklungen der Energieversorgung werden ermöglicht, volkswirtschaftliche Kosten der Energieversorgung verringert, fossile Energieressourcen geschont und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gefördert.

Schwerpunkt im Bereich des Immissionsschutzes sind Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Mit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als ein Instrument zur Förderung Erneuerbarer Energien, sind vor allem Windkraft- und Biogasanlagen im Verwaltungsbereich genehmigt worden.

Ferner ist die Abteilung für Planfeststellungsverfahren, für die Errichtung und wesentliche Änderung von Abfallbeseitigungsanlagen (Deponien) sowie für die Überwachung der Anforderungen des KrW-/AbfG bei Abfallbehandlungsanlagen und Deponien zuständig.


zurück

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut