Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg ist als Genehmigungsbehörde zuständig für die Errichtung und den Betrieb gewerblicher und industriellen Anlagen sowie großer Tierhaltungsanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und zugleich als Überwachungsbehörde für diese Anlagen verantwortlich.