Im Zuständigkeitsbereich des StALU Mittleres Mecklenburg werden Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) und dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durchgeführt. Im Mittelpunkt stehen dabei die sogenannten Flächenverfahren (Verfahren nach § 53 u. 56 LwAnpG). Der Umfang der von diesen Verfahren betroffenen Fläche beträgt ca. 120.000 Hektar. Seit 2000 konnten 21 Flächenverfahren abgeschlossen werden. In Bearbeitung befinden sich derzeit 78 solcher Bodenordnungsverfahren. Diese werden teilweise in Zusammenarbeit mit sogenannten geeigneten Stellen, wie der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH und der Norddeutschen Bauernsiedlung, bearbeitet.
In den letzten Jahren erfolgt zunehmend eine Realisierung von Maßnahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie durch Flurbereinigungsverfahren. Erstmalig wurde daher am 18.03.2009 das Flurbereinigungsverfahren "Alte Nebel" angeordnet. Im Zuge dieser Verfahrensbearbeitungen kann es erforderlich sein, dass Mitarbeiter der Flurneuordnungsverwaltung auch private Grundstücke, beispielsweise zur Durchführung von Vermessungsarbeiten, betreten müssen. Generell werden alle anstehenden wichtigen Verfahrensschritte in den sogenannten Teilnehmerversammlungen (hierzu werden alle beteiligten Grundstückseigentümer geladen) erläutert und öffentlich bekanntgemacht.
Ein weiterer Schwerpunkt sind die Regionalmanagements in den Ämtern Goldberg-Mildenitz, Krakow am See und Mecklenburgische Schweiz sowie im Mecklenburger ParkLand. Hauptziel der Regionalmanagements ist die Initiierung, Organisation und Umsetzungsbegleitung ländlicher Entwicklungsprozesse.
Über das Instrument Flurneuordnung können in verschiedenen Flurneuordnungsverfahren, die sich in den oben genannten Bereichen befinden, Maßnahmen der Eigentumsregelung, der Infrastruktur und der Dorfentwicklung realisiert werden.