Wesentliche Änderung einer Schweineanlage am Standort Vielank

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 5 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) vom 31.05.2021

Nr.B 32/21  | 31.05.2021  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Gut Rögnitztal GmbH, Friedensstraße 29 in 19303 Vielank beabsichtigt die wesentliche Änderung ihrer Schweineanlage am Standort 19303 Vielank, Gemarkung Vielank, Flur 1, (Flurstücke diverse) durch Umbau dreier Schweinemastställe mit Anbau eines Auslaufes, die Stilllegung zweier Ställe, sowie die Abdeckung dreier Güllegruben und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 (2) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt.

 

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.

 

Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf geschützte Biotope sowie durch Geruchs- und Ammoniakemissionen. Maßgebend für die Einschätzung war, dass hinsichtlich der nachteiligen Auswirkungen genannter Aspekte keine Erheblichkeit festgestellt werden konnte. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

 

Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.