Errichtung und Betrieb von 9 Windkraftanlagen am Standort Kloddram
B e k a n n t m a c h u n g nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Die Windpark Kloddram GmbH (Dorfstraße 34a, 19260 Vellahn) plant die Errichtung und den Betrieb von 9 Windkraftanlagen (WKA) im Potentialsuchraum Kloddram, Gemarkung Kloddram, Flur 1 Flurstücke 94, 96, 104, 114, 117, 122, 125, 126, 128, 131,132, 133, 134, 136, 138, 144, Flur 2 Flurstücke 17, 25, 26, 31, 32 und Flur 3 Flurstücke 2, 5, 6, 7, 8, 9, 17, 19, 20,21, 22, 23, 24, 25, 26. Geplant sind 9 WKA vom Typ Siemens SWT-DD-142 mit einer Leistung von je 3,9 MW und einer Gesamthöhe von 236 m. Die Anlage soll im Jahr 2019 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Der Antrag und die Unterlagen werden gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der Neunten Verordnung über die Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt.
Die ausgelegten Unterlagen enthalten auch den Bericht über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung, insbesondere Angaben zu Schall und Schattenwurf, Auswirkungen auf Avifauna, Fledermäuse, FFH- und SPA-Gebiete und eine naturschutzfachliche Eingriffs-/Ausgleichsplanung.
Die Auslegung erfolgt vom 06.08.2018 bis einschließlich 05.09.2018
- im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft, Raum S 12, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin
Montag bis Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
- im Amt Zarrentin am Schaalsee
Bürgerbüro, Kirchplatz 8, 19246 Zarrentin am Schaalsee
Montag: 09.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 15.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 05.10.2018 schriftlich bei den o.g. Behörden erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind bis zur Erteilung der Genehmigung alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können aber im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.
Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,
am 04.12.2018 ab 09:30 Uhr
im Refektorium (Kloster Schaalsee),
Kirchplatz 8, 19246 Zarrentin am Schaalsee
und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.
Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Absatz 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Absatz 6 BImSchG). Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Schwerin, den 30. Juli 2018
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg,
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Kreislauf- und Abfallwirtschaft